Das Steuerrecht unterteilt bei einer denkmalgeschützten Immobilie die Steuervorteile in die nachfolgenden Kategorien:
Immobilien in guter Lage sind seit je her eine sichere Geldanlage und Altersvorsorge. Unterliegen sie doch bei sorgfältiger Auswahl so gut wie keinem Preisverfall und sind darüber hinaus in Zeiten von Inflation und leeren Staatskassen wertbeständig.
Die Oberklasse jedoch sind die denkmalgeschützten Immobilien.
Sie bieten neben architektonischen Reizen wie z.B. in Industrie-Lofts in denkmal-geschützten Fabrikanlagen besonders hohe Steuerersparnisse und sind daher bei Anlegern und Selbstnutzern gleichermaßen besonders begehrt. Denkmalgeschützte Immobilien sind im Vergleich mit anderen Wertanlagen äußerst wertstabil und der Erwerber profitiert zusätzlich von sehr großzügigen, zusätzlichen Förderungen vom Staat, hat dieser doch ein großes Interesse daran, dass jede denkmalgeschützte Immobilie entsprechend gehegt und gepflegt wird. Detailliert bedeutet das, dass viele der für eine Sanierung erforderlichen Investitionen von der Steuer abgesetzt werden können. Und die machen bei einer Denkmalsimmobilie den größten Teil aus.
Das Steuerrecht unterteilt bei einer denkmalgeschützten Immobilie die Steuervorteile in die nachfolgenden Kategorien:
Die Bedingungen sind:
Die vorstehenden Hinweise sind unverbindlich und ersetzen nicht eine fachliche, steuerliche Beratung. Vielmehr wollen wir Ihnen damit einen ersten Überblick über die bestehenden Möglichkeiten geben. Wenn Sie in eine denkmalgeschützte Immobilie investieren wollen, konsultieren Sie auf jeden Fall Ihren Steuerberater.