Immobilien in guter Lage sind seit je her eine sichere Geldanlage und Altersvorsorge. Unterliegen sie doch bei sorgfältiger Auswahl so gut wie keinem
Preisverfall und sind darüber hinaus in Zeiten von Inflation und leeren Staatskassen wertbeständig. Die Oberklasse jedoch sind die denkmalgeschützten Immobilien. Sie bieten neben
architektonischen Reizen besonders hohe Steuerersparnisse und sind daher bei Anlegern und Käufern gleichermaßen besonders begehrt. Denkmalgeschützte
Immobilien sind im Vergleich mit anderen Wertanlagen äußerst wertstabil und der Erwerber profitiert zusätzlich von sehr großzügigen, zusätzlichen
Förderungen vom Staat, hat dieser doch ein großes Interesse ...
...daran, dass jede denkmalgeschützte Immobilie entsprechend gehegt und gepflegt wird. Detailliert bedeutet das, dass viele der für eine Sanierung erforderlichen Investitionen von der
Steuer abgesetzt werden können. Und die machen bei einer Denkmalsimmobilie den größten Teil aus.
Das Steuerrecht unterteilt bei einer denkmalgeschützten Immobilie die Steuervorteile in die nachfolgenden Kategorien:
- 50 Jahre Abschreibung über jeweils 2% auf die vorhandene Bausubstanz
- für Kapitalanleger gilt die Denkmal AfA, bei der auf 12 Jahre verteilt insgesamt bis zu 100% der steuerlich anerkannten Sanierungskosten abgeschrieben werden
- für Selbstnutzer gilt die Denkmal AfA, bei der auf 10 Jahre verteilt insgesamt 90% der steuerlich anerkannten Sanierungskosten abgeschrieben werden
Die Bedingungen sind:
- Die Steuererleichterungen treten erst ab dem Zeitpunkt in Kraft, wenn die Immobilie mit Denkmalschutz fertiggestellt ist
- Volle Steuererleichterung nur, wenn die Immobilie bereits vor der Sanierung erworben wurde, da der Käufer als Bauherr auftreten muss
- Je weiter der Bau beim Kauf bereits fortgeschritten ist, umso geringer sind die zu dem Zeitpunkt noch anfallenden Sanierungskosten und damit auch die steuerlichen Förderungen.
- Eine volle, rückwirkende, steuerliche Geltendmachung ist bei einer bereits sanierten, denkmalgeschützte Immobilie nicht möglich.
Die vorstehenden Hinweise sind unverbindlich und ersetzen nicht eine fachliche, steuerliche Beratung. Vielmehr wollen wir Ihnen damit einen ersten Überblick über die bestehenden Möglichkeiten
geben. Wenn Sie in eine denkmalgeschützte Immobilie investieren wollen, konsultieren Sie auf jeden Fall Ihren Steuerberater.
Ihr Team von
Sommer & Partner
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Lisa Weber (Mittwoch, 10 April 2019 12:55)
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